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Sonderöffnungszeiten für die Anlieferung privater Grünabfälle

 

Klare Regeln – die AWV bittet um verantwortungsvolles Handeln! Angesichts der angespannten Ausnahmesituation wegen des Coronavirus appelliert die AWV, mit der Öffnungsregel verantwortungsvoll umzugehen. Private Grünabfälle sollten nur in wirklich dringenden Fällen angeliefert werden. Baum- und Strauchschnitt können z. B. ohne weiteres mehrere Wochen auf dem eigenen Grundstück gelagert werden. Soweit Rasenschnitt anfällt, kann der auch über die Biotonnen entsorgt werden.

 

In den Sonderöffnungszeiten des AWZ und der Wertstoffhöfe sind ausschließlich Kunden mit Wohnsitz im Landkreis Vechta zugelassen (Personalausweis bereithalten). Fahrzeuge dürfen mit maximal 2 Personen besetzt sein und nur zum Entladen in den zugewiesenen Bereichen verlassen werden. Sicherheitsabstände von 2 Metern zu anderen Personen müssen eingehalten werden. Bei zu hohem Aufkommen wird die Zufahrt reglementiert, längere Wartezeiten sind somit nicht ausgeschlossen. Das Servicepersonal ist angewiesen, direkten Kontakt mit Kunden zu vermeiden. Eine Hilfestellung beim Entladen der angelieferten Grünabfälle ist nicht möglich.

 

Städte und Gemeinden helfen unterstützend mit eigenem Personal. Clemens Nüske, Geschäftsführer der AWV, bittet alle um tatkräftige Mithilfe: „Die Sonderöffnungsregel für die Anlieferung privater Grünabfälle ist nur mit hohem Aufwand und dank des Engagements der Mitarbeitenden und der tatkräftigen Unterstützung der Städte und Gemeinden des Landkreises möglich – beispielsweise mit der Bereitstellung von Personal. Dieses Miteinander in schwierigen Zeiten verdient Anerkennung! Die Gesundheit ALLER ist das wichtigste Gut! Darum hoffe ich auf die aktive Mithilfe unserer Bürgerinnen und Bürger. Respektieren Sie die Einhaltung der klaren Regeln, folgen Sie geduldig den Anweisungen des Personals und nutzen Sie die gesamten Sonderöffnungszeiten. Ein Riesen-Ansturm am Montag würde uns alle auf eine harte Geduldsprobe stellen!“

 

 

 

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